offene Briefe
betrifft: http://offene-briefe.sonnenstrahl.org/
Bitte diskutieren Sie hier mit bei unseren offenen Briefen
- Sept 2009 Wiener Patientenanwalt Klarstellung der Zuständigkeit. Hintergrund: Angehörige verstorbener Kinder fühlten sich in Bezug auf Umgang mit dem verstorbenen Kind schlecht beraten. Grund: er ist zum Wiener Bestattungsrecht nicht ausgebildet, gab veraltete bzw. für Wien ungültige Informationen weiter usw.
- 2009 Heinz- Christan Strache
betrifft Patientenanwaltschaft
In Österreich existieren zwei Formen der Vertretung von Patienten und Angehörigen: Selbsthilfe und Patientenanwaltschaft. Letztere ist - im Gegensatz zur Selbsthilfe - gesetzlich fest verankert und finanziert, aber dennoch nicht frei von Problemen.
Vielfach erleben die Angehörigen inhaltlich keinen Patientenanwalt, der sich darum kümmert, das Angehörige und Patienten zu ihrem Recht kommen, sondern sie erleben den Patientenanwalt in der Arbeitsweise eines Mediators. Grundsätzlich ist diese Wahrnehmung nicht Verkehrt, denn ein Patientenanwalt bedient sich dieser Arbeitsweise, denn es sind Anwälte für das außergerichtliche Verfahren. Dazu kommt, das Patientenanwälte z.B. nicht zum Bestattungsrecht ausgebildet sind, sich in der komplizierten Materie (der Versorgung von verstorbenen Kindern) schlechte Ratgeber/ Vertreter sind! (siehe offener Brief des Wiener Patientenanwalt)